Tafel 1: Grenze und Straße
Auf den Straßen von und nach Frankfurt, das 1240 von Kaiser Friedrich II. das erste Messe-Privileg erhielt,
stand den Fürsten und Grafen das vom Reich verliehene Geleitrecht zu, der Schutz für Durchreisende, die dafür
Geleitzoll zu zahlen hatten. Die Karte zeigt die drei Hauptwege, die obere, die Mittel- und die untere Straße
und vermerkt bei den eingezeichneten Rastorten die territoriale Zugehörigkeit: Nauheim hanauisch;
Niederwöllstadt solmsisch; Rosbach Drittel Nassau und Königstein, ein Viertel landgräflich.
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