"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Ausgrenzung und Gewalt im Mittelalter
 
Tafel 1: Grenze und Straße

Auf den Straßen von und nach Frankfurt, das 1240 von Kaiser Friedrich II. das erste Messe-Privileg erhielt, stand den Fürsten und Grafen das vom Reich verliehene Geleitrecht zu, der Schutz für Durchreisende, die dafür Geleitzoll zu zahlen hatten. Die Karte zeigt die drei Hauptwege, die obere, die Mittel- und die untere Straße und vermerkt bei den eingezeichneten Rastorten die territoriale Zugehörigkeit: Nauheim hanauisch; Niederwöllstadt solmsisch; Rosbach Drittel Nassau und Königstein, ein Viertel landgräflich.

 

Rekonstruierter Grenzturm des Limes, hier bei Zugmantel im Taunus Meilenstein an der Römerstraße bei Kleestadt 1714 gesetzter Grenzstein mit dem Rad-Wappen des Kurfürstentums Mainz an einer Durchgangsstraße im Odenwaldg Karte der Geleitstraßen, die von Frankfurt nordwärts durch die Wetterau nach Hessen führten (um1530) Zwei "reisige Knechte" in den Farben der Stadt Frankfurt Sogen. Messe-Flugblatt aus dem Jahre 1516

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Karte der Geleitstraßen, die von Frankfurt nordwärts durch die Wetterau ins "landt zu Hessen" führten, gezeichnet um 1530, eine der ältesten Karten in hessischen Archiven
(HStA Wiesbaden 330 XIVa Nr.2)