Tafel 6: Wider die Täufer
Der durch hessische Beamte festgenommene Fritz Erbe zu Herda war in Leipzig zum Tode verurteilt worden.
In dem Brief bekräftigte Philipp seine frühere Feststellung, er habe bisher keinen Mentzschen um Sachen
willen den glauben belangende mit dem Schwert richten lassen, und erklärte dem Kurfürsten im Schreiben vom 28. Mai,
er könne einer Hinrichtung nur zustimmen, falls der Gefangene Taten zu Uffrur und Verletzung gemeines Fridens begangen
hätte; sonst habe er sondere Beschwerung, [...] einich Mensche umb Sachen willen des unrechten Glaubens, der ein Gab
Gottes ist und zu Zeiten nicht uß Boßheit sonder Unverstande angnomen wirdet, mit dem Schwerdt zu straffen.
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