Tafel 3: Aufgabe für gute Werke? - Kranke und Bettler
Item die frembden Betteler verdriben, heißt es zum 8. April 1488, kurz nach Annahme der neuen Bettelordnung,
die festlegte, dass nur noch die in der Stadt ansässigen armen nottorftigen hußlude, die eine Almosenmarke hatten,
in der Stadt betteln durften. Im Herbst 1489 wurden die städtischen Almosenpfleger als neuernannte Bettelvögt mit
Stäben ausgerüstet, um die frembden betteler ußtzutreiben.
Im gleichen Protokoll wurde auch das Beherbergen von
Aussätzigen oder feltsiechen untersagt, die nicht länger zu dulden sondern ußzuwisen seien. Der jüngere Protokolleintrag
von 1587 vermerkt, der Bettelvogt habe am Vortag am Main 13 Landstreicher oder Strüntzer .., so nit arbeiten, ufgefangen
und, da er sie nicht habe aus der Stadt bringen können, kurzerhand ins Narrenhaus gelegt. Der Rat beschloss Freilassung und
Ausweisung mit der Betroung, da sy wider alher kommen wurden, sollen sy mit Ruten ausgehauen werden.
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