"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Ausgrenzung und Gewalt im Mittelalter
 
Tafel 4: Judenhut und Pestpogrome

Mit der urkundlichen Verschreibung einer Geldrente auf das Haus des Juden Gottschalk in Frankfurt an den Deutschordenspriester Heinrich von Rödelheim in Sachsenhausen vom 9. Dez. 1288, ausgestellt von Meister Anselm und der Frankfurter Judengemeinde, wird erstmals die Frankfurter jüdische Gemeinde als eigenständige Korporation belegt.

Das nach dem Pogrom von 1241 relativ rasch wiederhergestellte Judenviertel in der Reichs- und Messestadt erscheint seit 1270 mit der Lagebezeichnung inter iudeos in den Urkunden.

 

Glasfenster aus der Ritterstifts-Kirche in Wimpfen Urkunde König Konrads IV. vom 6. Mai 1246 Urkundliche Verschreibung einer Geldrente auf das Haus des Juden Gottschalk in Frankfurt Urkunde König Heinrichs VII. vom 13. Sept. 1310 Eintrag des Gelnhäuser Stadtbuchs zum Jahre 1348 Darstellung der Judenpogrome des Jahres 1349 in einer flandrischen Chronik

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Urkundliche Verschreibung einer Geldrente auf das Haus des Juden Gottschalk in Frankfurt vom 9. Dez. 1288 (Inst. f. Stadtgeschichte Frankfurt)