Tafel 4: Judenhut und Pestpogrome
Heinrich VII. übertrug dem Abt Heinrich und der Abtei Fulda für ihre Verdienste um das Reich alle Juden
in Fulda und anderen Städten und befestigten Orten des Stifts, verbunden mit dem alleinigen Recht,
sie zu Steuern und Abgaben heranzuziehen.
Schon 1290 erteilte Rudolf von Habsburg, der kurz zuvor die
ausschließliche Verfügung des Königs über Gut und Leben seiner Kammerknechte festgeschrieben hatte, der
Burgmannschaft von Rüsselsheim ein ähnliches Judenprivileg. Graf Dieter von Katzenelnbogen erhielt kurz nach der
Kaiserkrönung Heinrichs VII. 1312 mit der Verleihung des Stadt- und Marktrechts für Bieberau und Lichtenberg die
Genehmigung, 12 Judenfamilien anzusiedeln, die ihm dienstbar sein sollten.
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