Tafel 5: Ghetto und Gelber Ring
Der Fürschlag wie die Juden zu dülden sein sollen richtete sich gegen die auch von Landgraf Philipp
abgelehnte Maximalforderung des Reformators Martin Bucer, der alle nicht konversionswilligen Juden ausweisen
wollte. Die Räte empfahlen, den Juden den Handel zumindest dort zu gestatten, wo es keine Kaufmannszünfte gab,
wobei sie ire Handel ufrichtig treiben, Darlehen nur im Beisein der landgräflichen Beamten geben und
strafwirdige Juden selbst zur Verantwortung ziehen sollten. Die Anfang 1539 erlassene Judenordnung ließ
mit dem Handel auch den jüdischen Gottesdienst zu, verbot allerdings den Bau neuer Synagogen.
Widerrechtliche Zinsgeschäfte sollten mit zwei bis vier Wochen Haft in Thurn, ein Jude, der eyn Christenweib
oder Jungfraw schendet oder beschleft, am Leben gestraft werden.
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