Tafel 29: Sinti und Roma - "Verschubung" ins KZ
Nachdem "das Zigeunerunwesen" im Zuge der von der Reichsregierung forcierten Polizeimaßnahmen
"für die Bekämpfung des Landstreichertums" in den 1880er Jahren erneut ins Blickfeld der Verwaltung
gerückt war, gab es in den Jahren 1911-1914 auf Vorschlag Bayerns gemeinsame Beratungen der
zuständigen Landesministerien. Mit Wiederaufnahme des Themas nach dem Weltkrieg - im Hessischen
Landtag forderte der rheinhessische DVP-Abgeordnete Schott Ende 1924 "schärfere polizeiliche Maßnahmen" -
wurde 1926 eine "Vereinbarung der deutschen Länder über die Bekämpfung der Zigeunerplage" konzipiert,
die u.a. systematische Registrierung mit Fotos und Fingerabdrücken vorsah. Konkrete gesetzliche
Folgerungen zog lediglich die hessische Landesregierung, die 1929 ein vom Darmstädter Landtag
beschlossenes "Zigeunergesetz" verkünden konnte. Im preußischen Frankfurt wurde im gleichen Jahr
ein erstes "Konzentrationslager" für Zigeuner eingerichtet, die nach Möglichkeit "sesshaft" gemacht
werden sollten.
Für die NS-Regierung wurde die "Zigeunerfrage" zum Paradebeispiel ihrer
"erbbiologisch-rassisch" begründeten Ausgrenzungspolitik gegen "gemeinschaftsunfähige"
Bevölkerungsgruppen. Der vorläufigen "Umsiedlung" der Sinti und Roma in Sammellager - u.a.
auf dem württembergischen Hohenasperg - folgte 1943 die Deportation nach Auschwitz.
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