Tafel 24: Freistatt und Polizeistaat
Das sogen. "Freiheitsedikt" des Grafen Ernst Kasimir von Isenburg-Büdingen, seine Entscheidung,
allen Nonkonformisten, die sich aus Gewissens-Scrupel und Überzeugung von den anerkannten
Kirchen abgewandt hatten, in seinem Land eine Zuflucht zu bieten, sofern sie nur ehrbar,
sittsam und christlich sich aufführen, stieß bei den fürstlichen Nachbarn auf wenig Gegenliebe.
Man fürchtete vom Zustrom der Exilanten und Sektierer aus aller Herren Länder, die auf der Ronneburg
eine Freistatt fanden, eine Gefährdung der vom Absolutismus so hoch gehaltenen guten Policey.
Die Härte dieser polizeilichen Ordnung spiegeln die vom Reich, von den Reichskreisen wie
von den einzelnen Fürstenstaaten erlassenen Ordnungen gegen Zigeuner und Landstreicher wider, die
mit harten Strafen verfolgt wurden.
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