Tafel 29: Sinti und Roma - "Verschubung" ins KZ
Am 28. Januar 1928 legte der kommissarische Innenminister des Volksstaats Hessen, Ferdinand Kirnberger,
den Entwurf eines Zigeunergesetzes vor, der sich auf die geplante Vereinbarung der Länder stützte,
die sowohl auf Zigeuner als auf die nach Zigeunerart umherziehenden anderen Personen (Landfahrer)
angewandt werden sollte. Neu im hessischen Entwurf war der Begriff der Rassenzugehörigkeit.
In seiner Stellungnahme vom 10. Februar 1923 stellte das Justizministerium klar, dass nicht die Zigeuner,
sondern allenfalls das Zigeunerunwesen bekämpft werden sollten.
In der vom neuen Innenminister Wilhelm Leuschner unterzeichneten
Regierungsvorlage des "Gesetzes zur Bekämpfung des Zigeuner-unwesens", die am 22. August dem
Landtag zugeleitet wurde, fehlte der Rasse-Artikel. Einziger Redner der Landtagsdebatte am
21. März 1929 war der kommunistische Abgeordnete von der Schmitt, der das Ausnahmegesetz
ablehnte und ausdrücklich gegen die in der Ausschussberatung mit dem Rassebegriff verknüpften
Vorurteile protestierte. Das vom Landtag angenommene Gesetz trat am 1. August 1929 in Kraft.
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