"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 11: Stationen einer Hexenjagd

Im der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts fanden in Hessen kaum Hexenprozesse statt. Erst nach dem Tod Landgraf Philipps und der Landesteilung in vier Teil-Landgrafschaften 1567 nahm - der allgemeinen Tendenz im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation entsprechend - die Zahl der Prozesse zu, am intensivsten in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. In diesem kleinsten, dem jüngsten Sohn zugesprochenen Erbteil setzte der hier regierende Landgraf Georg I. (1567-1596) seit den siebziger Jahren das - auch in der hessischen Kirchenordnung 1574 ausgesprochene - Zaubereiverbot mit den Mitteln der staatlichen Justiz durch. Hier kam es in den achtziger Jahren zu einer heftigen Verfolgungswelle mit 37 Opfern. Im Unterschied zu den anderen Landesteilen gab es in Hessen-Darmstadt im 17. Jahrhundert keine Hexen-Hinrichtungen.

"Warhaffte und glaubwirdige Zeyttung" aus Straßburg Öffentliche Verbrennung von drei Hexen Aufstellung über die 1586 in Darmstadt und den umgebenden Ämtern hingerichteten Frauen Zusammenfassung Unkostenaufstellung der Hexenverbrennungen