Tafel 11: Stationen einer Hexenjagd
Im der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts fanden in Hessen kaum Hexenprozesse statt. Erst nach
dem Tod Landgraf Philipps und der Landesteilung in vier Teil-Landgrafschaften 1567 nahm - der
allgemeinen Tendenz im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation entsprechend - die Zahl
der Prozesse zu, am intensivsten in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. In diesem kleinsten,
dem jüngsten Sohn zugesprochenen Erbteil setzte der hier regierende Landgraf Georg I. (1567-1596) seit
den siebziger Jahren das - auch in der hessischen Kirchenordnung 1574 ausgesprochene - Zaubereiverbot
mit den Mitteln der staatlichen Justiz durch. Hier kam es in den achtziger Jahren zu einer heftigen
Verfolgungswelle mit 37 Opfern. Im Unterschied zu den anderen Landesteilen gab es in Hessen-Darmstadt
im 17. Jahrhundert keine Hexen-Hinrichtungen.
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