Tafel 15: Hexenrichter
Die Richter, die die Prozesse - einschließlich der Verhöre - durchführten, die Urteile sprachen und
deren Ausführung überwachten, waren meist bürgerlicher Herkunft, hatten Jura studiert und standen als
Beamte im Dienst eines adligen Landesherren oder einer Stadtgemeinde. Ausgesprochene "Hexenkommissare",
auf Hexenprozesse spezialisierte und von der Obrigkeit speziell dafür eingesetzte Juristen hat es,
soweit bekannt, in Hessen nicht gegeben. Nur wenige Richter treten als Individuen aus den Quellen hervor.
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