Tafel 19: Mitleidlose Gesellschaft - "Rechtliche Bedenken"
Während des Dreißigjährigen Krieges kann man geradezu von einer allgemeinen Hexen-Hysterie sprechen.
Um 1630 wurden auch in der Grafschaft Nassau-Dillenburg wieder Hexenprozesse aufgenommen. Auch hier
ging die Initiative von den Bürgern aus, allerdings mit der Besonderheit, dass - wie im benachbarten
Kurfürstentum Trier - vereidigte Hexenausschüsse aus Einwohnern der Gemeinden gebildet wurden. Sie sollten
Verdächtige benennen. Dieses Denunziationssystem begünstigte sowohl das Aufgreifen jahrzehntealter Gerüchte wie das
Erfinden neuer Vorwürfe. Persönliche Feindschaft wie sozialer Neid wirkten vielfach als Motive. Das Gerichtsverfahren
wurde von studierten Juristen als Hexenkommissaren geführt, die wegen ihres Honorars nicht an schneller Beendigung
der Prozesse interessiert waren. Im Amt Herborn wurden von 1629-1631 mindestens 96 Personen hingerichtet.
Doch regte sich auch Widerstand, den Angehörige der gebildeten Schicht artikulierten; in ihren
Eingaben und Briefen erinnern einige Formulierungen an die gleichzeitige, einflussreiche Schrift des
Friedrich Spee: "Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse".
|