"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 19: Mitleidlose Gesellschaft - "Rechtliche Bedenken"

Während des Dreißigjährigen Krieges kann man geradezu von einer allgemeinen Hexen-Hysterie sprechen. Um 1630 wurden auch in der Grafschaft Nassau-Dillenburg wieder Hexenprozesse aufgenommen. Auch hier ging die Initiative von den Bürgern aus, allerdings mit der Besonderheit, dass - wie im benachbarten Kurfürstentum Trier - vereidigte Hexenausschüsse aus Einwohnern der Gemeinden gebildet wurden. Sie sollten Verdächtige benennen. Dieses Denunziationssystem begünstigte sowohl das Aufgreifen jahrzehntealter Gerüchte wie das Erfinden neuer Vorwürfe. Persönliche Feindschaft wie sozialer Neid wirkten vielfach als Motive. Das Gerichtsverfahren wurde von studierten Juristen als Hexenkommissaren geführt, die wegen ihres Honorars nicht an schneller Beendigung der Prozesse interessiert waren. Im Amt Herborn wurden von 1629-1631 mindestens 96 Personen hingerichtet.

Doch regte sich auch Widerstand, den Angehörige der gebildeten Schicht artikulierten; in ihren Eingaben und Briefen erinnern einige Formulierungen an die gleichzeitige, einflussreiche Schrift des Friedrich Spee: "Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse".

 

Bittschrift Herborner Bürger vom 18. Dezember 1630 Herborn, Mitte des 17. Jahrhunderts Anklageschrift gegen Gertraud Steubing, 1630 Bittschrift des Lehrers Philipp Mohr aus Herborn an den Grafen Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg, 1630 Auszug aus der Verteidigungsschrift des Herborner Schultheißen Fritz Karpf Titelseiten zweier Ausgaben der 1631 erschienenen "Cautio Criminalis" Friedrich Spee (1591-1635)