Tafel 22: Hexereiprozess - "mit Behutsamkeit"
Im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts hörte das Hinrichten von Hexen allmählich auf.
Die Ablehnung des Hexenglaubens wurde von den Regierungen erzwungen, die sich zunehmend weigerten,
den Verfolgungsbegehren aus der Bevölkerung nachzukommen. Im größten hessischen Territorium, der
Landgrafschaft Hessen-Kassel, kam es noch zu einer ganze Reihe von Hinrichtungen, bevor der
Prozess gegen Katharina Lips zu einer Wende führte.
Die letzte Hinrichtung einer Hexe in Hessen fand 1718 in Gambach (Grafschaft Solms-Braunfels) statt;
der letzte Hexenprozess in Hessen wurde 1739 geführt. Ein Urteil ist nicht bekannt.
|