Tafel 14: Hexenstrafe - ein moralisches Exempel
Der Fall der beiden Jugendlichen Wolf und Anne (s. ) führte im
Sommer 1582 zu einem Briefwechsel
zwischen Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt und seinem Bruder Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, in dem die
gegensätzlichen Positionen deutlich wurden, die die Landesherren zu den Hexenprozessen einnehmen konnten: einmal
als moralische Autoritäten, die ihren Untertanen Schutz auch vor dem metaphysisch Bösen gewährten; zum andern
als Landesväter, die den zum Aberglauben neigenden gemeinen Pöbel gleichsam vor sich selbst schützen wollten.
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