Tafel 15: Hexenrichter
In Fulda, der Residenzstadt des Fürstbistums, ließ der Zentgraf Balthasar Nuß (1545-1618)
während zweier Jahre (1603-1605) etwa 250 Menschen als Hexen hinrichten. Nuß war offensichtlich kein
studierter Mann und von Fürstabt Balthasar von Dernbach nur in sein Amt eingesetzt worden, weil er dem Abt
auch während dessen langjähriger Vertreibung aus Fulda (1576-1602) treu gedient hatte. Er wurde als
erster Hexenrichter in Hessen wegen Korruption abgesetzt und als einziger mit dem Tode bestraft.
Nach dem Tode seines Gönners 1606 wurde aufgrund zahlreicher Beschwerden von Angehörigen seiner
Opfer ein staatlicher Prozess gegen Nuß eröffnet. Die Anklageschrift enthält zu Beweißung des Fiscalischen Clag Libells
zahlreiche Vorwürfe gegen Nuß und seine Führung von Richterlich Ampt undt Directorium zu Peinlich Blut- und Zaubersachen.
Sie alle gipfeln stets darin, dass Nuß angemaßte Gerichtskosten eingenommen hätte. So wurde nun öffentlich, dass Nuß die
Verfahren nicht nur grausam und rechtswidrig geführt, ohne nach der "Carolina" ausreichende Indizien, Verteidigung,
Beteiligung von Schöffen und immer in größter Eile, sondern vor allem über 2000 Gulden betrügerisch in seine eigene
Tasche gewirtschaftet hatte.
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