Tafel 15: Hexenrichter
Nach jahrelangem Prozess mit Hunderten von Zeugen, wobei auch die früheren Konflikte der teilweise
evangelischen Stände mit dem katholischen Abt eine Rolle spielten, wurde der so lange eingekerkerte
Nuß 1618 enthauptet. Er hatte mit Rechtsgutachten und Eingaben beim Reichskammergericht nur Verzögerung,
keine Änderung des Urteil erreicht, das bestimmte, ihm selbst zu wolverdienter Straf, anderen aber zum
abscheulichen Exempel als ein Übelthäter an leib und Leben zu strafen undt incidenter auch die underschiedlich
extorquirte und underschlagene Gelt Summe zu restituiren.
Übrigens stand im gesamten Verfahren nie das Prinzip des
Hexenprozesses in Frage, sondern nur der rechtliche Missbrauch des Verfahrens.
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