Tafel 26: Armut wird exportiert
Am 9. Oktober 1823 brachte der Abgeordnete Regierungsrat Karl von Kuder - gleichzeitig mit einem Antrag
auf bürgerliche Verbesserung der Juden - einen Antrag auf Einrichtung
eines Arbeitshauses oder Bettlerdepots für das Großherzogtum Hessen in den Darmstädter Landtag ein. Ein entsprechender Antrag,
zunächst beschränkt auf die Provinz Rheinhessen, wurde bereits 1820 in der ersten Session des Landtags
nach Erlass der neuen Verfassung vom Abgeordneten Franz Christoph Braun, Pfarrer in Oppenheim gestellt. Der Ausschuss
bestätigte die Nützlichkeit des mit dem Nothstand des gesamten Landes begründeten Antrags, votierte jedoch wegen
fehlender Mittel für die Ablehnung.
Ähnliche Anträge auf Schaffung von Armenarbeits-häusern bzw. zwangsweise
Verbringung arbeitsscheuer Personen in Gemeindearbeitsanstalten wurden auch in der Landtagssession 1832/33 und
in den 1840er Jahren gestellt.
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