Tafel 8: Straftat Zauberei
Seit 1532 wurde in den meisten deutschen Territorien nach der Strafgerichtsordnung Kaiser Karls V.
gerichtet und gestraft. Die Strafen waren sehr brutal; die Todesstrafe durch Verbrennen galt u.a. für:
Münzfälscherei, widernatürliche Unzucht, Diebstahl eines Altarsakraments und Zauberei.
|