"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 8: Straftat Zauberei

Seit 1532 wurde in den meisten deutschen Territorien nach der Strafgerichtsordnung Kaiser Karls V. gerichtet und gestraft. Die Strafen waren sehr brutal; die Todesstrafe durch Verbrennen galt u.a. für: Münzfälscherei, widernatürliche Unzucht, Diebstahl eines Altarsakraments und Zauberei.

 

Strafgerichtsordnung Kaiser Karls V. Bestimmungen der Carolina Befehlsschreiben Landgraf Philipps von Hessen vom 15.12.1544 Landgraf Philipp der Großmütige

Klicken, um die Vergrößerung anzuzeigen Titelbild der Strafgerichtsordnung Kaiser Karls V.
(Druck: Mainz 1542; StB Trier, Sig.: F 1795 4o)