"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 16: Hexereivorwurf für Kriminelle

Am 15. März 1620 wurde Elisabeth Geyer in Friedberg wegen verschiedener Unzuchtsdelikte verhört. Zuerst peinlich gefragt, nennt sie, als sie aus der Folter gelassen, 30 Namen sowie einen Ungenannten NN (Blatt 1) und gibt auch verschiedene Formen von Liebeszauber zu. Eine Woche später - und nachdem einer der dabei genannten Männer sie dazu aufgefordert hat - widerruft sie und behauptet, kein einiger in dieser Stadt außerhalb ihres Vetters und der Dalbans, so ferner ihres leibs schuldig geworden; auch könne sie nit zaubern und wisse von keinen Zauberinnen, dann was sie bekandt, hette sie wegen großer Schmerzen und Furcht vor der Folter gethan (Blatt 2). Nachdem sie dann erneut mit der Folter bedroht wird, bekennt sie, sie sei zwar eine Zauberin, hette aber niemand verzaubert, und und gibt von den Unzuchtsdelikten nur einige mit Juden zu (Blatt 3).

Am 9. Juni wurde sie mit dem Schwert hingerichtet, was eher die Strafe für Sittlichkeitsdelikte war.

Auszug aus dem Verhörprotokoll der Elisabeth Geyer Ansicht von Friedberg Todesurteil gegen Hermann Veix aus Babenhausen Hexenturm in Babenhausen Hinrichtung des Massenmörders Peter Stump, 1589

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Auszüge aus dem Verhörprotokoll der Elisabeth Geyer in Friedberg am 15. März 1620
(StA Darmstadt E 9 Nr. 56/11).