Tafel 16: Hexereivorwurf für Kriminelle
Am 15. März 1620 wurde Elisabeth Geyer in Friedberg wegen verschiedener Unzuchtsdelikte verhört.
Zuerst peinlich gefragt, nennt sie, als sie aus der Folter gelassen, 30 Namen sowie einen Ungenannten
NN (Blatt 1) und gibt auch verschiedene Formen von Liebeszauber zu. Eine Woche später - und
nachdem einer der dabei genannten Männer sie dazu aufgefordert hat - widerruft sie und behauptet,
kein einiger in dieser Stadt außerhalb ihres Vetters und der Dalbans, so ferner ihres leibs schuldig
geworden; auch könne sie nit zaubern und wisse von keinen Zauberinnen, dann was sie bekandt, hette sie
wegen großer Schmerzen und Furcht vor der Folter gethan (Blatt 2). Nachdem sie dann erneut mit der
Folter bedroht wird, bekennt sie, sie sei zwar eine Zauberin, hette aber niemand verzaubert, und und gibt
von den Unzuchtsdelikten nur einige mit Juden zu (Blatt 3).
Am 9. Juni wurde sie mit dem Schwert hingerichtet, was eher die Strafe für Sittlichkeitsdelikte war.
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