Tafel 16: Hexereivorwurf für Kriminelle
Hermann Veix war zunächst wegen zauberischer Magie verhaftet worden, gestand unter der Folter nach
und nach nicht nur Teufelsbund, Hexentanz und Wetterzauber, sondern auch einige vor Jahren begangene
Diebstähle und zwei Morde.
Das Verfahren zog sich von März bis Juni hin, Veix wurde von den bei der
Folter erlittenen Verletzungen geheilt und unternahm sogar einen Fluchtversuch.
Im Urteil heißt es, dass er seiner vielfältigen begangenen Diebereyen, Zaubereyen und Totschlags
halben dem Scharpfrichter an die Hand gelieffert und hinaus zum Hochgericht geführt, alda zuvorderst
zweimal mit glüendten zangen an seinem Leib, nemblich uff der linken Brust und rechtem Arm gepfätzt und
volgents mit dem Feuer vom Leben zum Tod gerichtet werden solle.
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