Tafel 22: Hexereiprozess - "mit Behutsamkeit"
Hedwig Sophie, als Witwe des 1663 verstorbenen Landgrafen Wilhelms VI., Regentin der Landgrafschaft Hessen-Kassel,
reagiert auf die Folterprotokolle mit grundsätzlichen Bedenken, sich in den Hexerey-Process allzusehr verstricken
zu lassen. Sie ordnet an, dass in dergleichen Hexerey-Process mit sonderbarer circumspection (=Sorgsamkeit) und
Behutsamkeit verfahren werden solle.
Diese Formulierungen klingen wörtlich an Friedrich Spee an (),
dessen "Cautio Criminalis" mehrfach in dem seit 1640 hessen-kasselischen Rinteln aufgelegt worden war.
Die Einwände der Landgräfin,
die am 20. Januar 1674 noch einmal das Überstehen der harten und ungewöhnlichen Tortur bei Katharina Lips hervorhebt,
führten dazu, dass Katharina Lips lediglich ausgewiesen wurde. Anna Schnabel hingegen wurde, da sie
bei ihrem Geständnis blieb, hingerichtet, der Gnade halber mit dem Schwert.
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