Tafel 19: Mitleidlose Gesellschaft - "Rechtliche Bedenken"
1631 erschien in Rinteln an der Weser auf lateinisch die "Cautio Criminalis
(= Rechtliches Bedenken über die Hexenprozesse"), angeblich von einem unbekannten
römischen Theologen, in Wahrheit von dem Jesuitenpater Friedrich Spee verfasst.
Die abgebildete
zweite Ausgabe ist nicht, wie der Titel sagt, in Frankfurt, sondern in Köln 1632 gedruckt worden.
Nach einer ersten, unvollständigen deutschen Übersetzung 1647 erschien 1649 die vollständige
Übertragung durch den nassauischen Rat Hermann Schmidt aus Siegen.
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