Tafel 23: Von der Repression zur Toleranz
In der erneuerten Ordnung vom 21. Oktober 1714 legt Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt fest,
welcher Gestalt die Juden, so unter Unserm Schutz wohnen, oder Wir darein ins künftige aufnehmen werden,
sich verhalten sollen.
Der Barock-Landgraf hatte den Juden bereits 1695 mit
einer als "Toleranz-Patent" gefeierten Anordnung die freie Abhaltung mosaischer Gottesdienste in eigenen
Bethäusern gestattet, die allerdings von unseren Kirchen-, Pfarr-, Schul- und Rathäusern abgelegen sein sollten.
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