Tafel 23: Von der Repression zur Toleranz
In der hessen-darmstädtischen Verordnung vom 18. Oktober 1785 wurde die Einführung der deutschen Sprache und des
christlichen Kalenders für die bis dahin zumeist hebräisch oder jiddisch (jüdischteutsch) geführten
Geschäftsbücher der jüdischen Kaufleute und Bankiers wie auch in allen Rechtssachen vorgeschrieben.
Um den Mißstand zu beseitigen, daß tolerirte Menschen der herrschenden
Nation in so vielen Fällen.. unverständlich bleiben, sollten sich zumindest
alle jüngeren Juden als Bedingung künftiger Schutzerteilung des teutschen
Lesens und Schreibens behörig befleißigen.
Die Verordnung steht im Zusammenhang einer neuen, aufgeklärten Judenpolitik;
Ausgangspunkt war ein Gutachten des wenig später zum Judenschafts-Kommissar ernannten
Regierungsrats Friedrich Jakob Schöndorf vom August 1775, der erklärte, die Juden seien
durchaus nützliche Untertanen, wenn deren Zahl der Größe des Landes oder der Stadt angemessen ist,
und sich dagegen verwahrte, dass man von einem ganzen Volk ein allgemeines nachteiliges Urteil
fälle. Zu seinen Reformvorschlägen, in denen er vor allem die Ausrottung der Vorurteile forderte,
gehörten eine bessere Organisation der jüdischen Gemeinde- und Steuerverwaltung, aber auch
die Ausbildung zu bürgerlichen Gewerben.
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