Tafel 25: "Antisemitisches Volksfest"
Wie im bereits
am 2. August ergangenen Gesetz des Großherzogtums Hessen die religiöse Freiheit betr. wurden in dem
kurhessischen Gesetz über die Religionsfreiheit vom 29. Oktober 1848 den Juden die volle
Ausübung aller bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte zugesichert und damit die
Gleichstellungsbeschlüsse der "Grundrechte des deutschen Volkes" vorweggenommen, die von der Frankfurter
Nationalversammlung erst zum Jahresende offiziell verkündet wurden.
Das Kasseler Gesetz wurde 1852 wieder
außer Kraft gesetzt, so dass die volle Gleichstellung hier erst nach der Annexion Kurhessen und Nassaus
durch Preußen 1866 verwirklicht werden konnte.
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