"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Das Scheitern der Aufklärung
 
Tafel 25: "Antisemitisches Volksfest"

Wie im bereits am 2. August ergangenen Gesetz des Großherzogtums Hessen die religiöse Freiheit betr. wurden in dem kurhessischen Gesetz über die Religionsfreiheit vom 29. Oktober 1848 den Juden die volle Ausübung aller bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte zugesichert und damit die Gleichstellungsbeschlüsse der "Grundrechte des deutschen Volkes" vorweggenommen, die von der Frankfurter Nationalversammlung erst zum Jahresende offiziell verkündet wurden.

Das Kasseler Gesetz wurde 1852 wieder außer Kraft gesetzt, so dass die volle Gleichstellung hier erst nach der Annexion Kurhessen und Nassaus durch Preußen 1866 verwirklicht werden konnte.

 

Stättigkeits- und Schutz-Ordnung für die Frankfurter Judenschaft, Nov. 1807 Darstellung der antijüdischen Hepp Hepp-Krawalle in Frankfurt, August 1819 Darmstädter Gründungsaufruf für einen "Verein für sittliche und bürgerliche Verbesserung der Israeliten" Kurhessisches Gesetz über die Religionsfreiheit vom 29. Oktober 1848 Zeugnisse der Integration der Juden in die bürgerliche Gesellschaft des Industriezeitalters
Plakat für ein "antisemitisches Volksfest" in Sandbach im Odenwald Handzettel mit dem in der Vorweihnachtszeit 1893 und 1894 verteilten antisemitischen Boykott-Aufruf Nummer aus dem VII. Jahrgang der von 1894 bis 1903 in Darmstadt publizierten antisemitische Hetz-Zeitung "Deutsche Reform" vom 1. April 1900

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Druck des kurhessischen Gesetzes über die Religionsfreiheit vom 29. Oktober 1848
(StA Marburg).