"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 14: Hexenstrafe - ein moralisches Exempel

Georg fragt bei seinem Bruder wegen der beiden Jugendlichen an: Brüderliche Treue, und was wir mehr Liebes und Guts vermögen, zuvor. Hochgeborner Fürst, freundlicher lieber Bruder und Gevatter. Euer Liebden wollen wir freundlich nicht verhalten, daß sich bey Uns allhier zu Darmbstadt etliche schwere Felle der Zeuberey halben zutragen, dann wir seyd verschienen Ostern hero acht Weyber vonn deßwegen haben verbrennen lassen,

Georg war noch unsicher, ob Besserung oder Abschreckung durch die Todesstrafe als schwer Exempel richtiger sei, da es sich ja hier um noch nicht Mündige handelte: Dann dieweil wir zweiveln, ob eins oder das andere seines Alters und der Eltern Verfürung halber am Leben zu strafen sey, können wir nit wissen, wie sonsten gegen sie extraordinarie zu verfahren und also zu handlen were, damit sie dadurch gebessert und dem Teufel aus dem Rachen wieder endzogen, darneben aber auch dem anderen jungen Volk ein schwer Exempel doran statuirt werden möchte.

Delikt und Strafe der Hexerei Brief Landgraf Georgs I. an Landgraf Wilhelm IV., 15. Juli 1582 Antwortbrief von Wilhelm IV., 5. Aug. 1582 Brief Georgs I., 26. Sept. 1582 Porträt Landgraf Wilhelms IV. von Hessen-Kassel

Klicken, um die Vergrößerung anzuzeigen Klicken, um die Vergrößerung anzuzeigen
Brief des Landgrafen Georg I. an Landgraf Wilhelm IV., 15. Juli 1582 (StA Marburg 4 c Hessen-Darmstadt, Nr. 163)