"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 21: Hexenjäger - "ärger als die Dürcken"

Für den 1. Januar 1664 wurde von den Lindheimer Ganerben eine Disposition zu einem Buß-, Fast- und Bettag angeordnet.

Unter Punkt 4 heißt es, dass der Pfarrer das Gebot gegen die Zauberer verlesen solle (wahrsch. 2. Mose, 22: Du sollst die Zauberinnen nicht leben lassen);
bei Nr. 6 wird die Verlesung von 5. Mose 28 vorgeschrieben, worin schreckliche Verfluchungen gegen diejenigen ausgesprochen werden, die Gottes Gebote nicht halten.

Geiß hätte nicht so willkürlich hausen können, wenn er nicht bei der Ausbeutung des bei den Lindheimern vorhandenen Hexenglaubens von den Ganerben unterstützt worden wäre.

 

Rechnungen des Amtmanns Geiß in Lindheim Disposition zu einem Buß-, Fast- und Bettag, 1664 Der Lindheimer Hexenturm Eingabe der Witwe Esch zu Lindheim an das Reichkammergericht Wetzlar Schloss und Hexenturm in Bingenheim Liste der Brände von 1652-1660 in Bingenheim Eingabe des Juden Seligmann an das Reichskammergericht Formular, das den Wortlaut eines Urteils vorgab Landgraf Wilhelm-Christoph von Hessen-Bingenheim

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Disposition zu einem Buß-, Fast- und Bettag
(StA Darmstadt F 23 A Nr. 630/6).