"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 21: Hexenjäger - "ärger als die Dürcken"

Schließich machte die Witwe Esch aus Lindheim eine Eingabe an das Reichskammergericht in Wetzlar. Ihre Beschwerde richtete sich gegen das Verfahren der wider rechtens geführte Hexen Processe, nicht gegen den Hexenglauben an sich. Sie klagte, dass sub specie executionis der Unkosten [Geiß] ärger als die Dürcken gegen vieler unschuldig Hingerichteter Verlassenschaften gehauset habe.

Geiß wurde zwar 1664 abgesetzt, doch auch der Reichskammergerichtsprozess führte nicht zu seiner Verurteilung. Er lebte im wenig entfernten Selters unbehelligt weiter.

 

Rechnungen des Amtmanns Geiß in Lindheim Disposition zu einem Buß-, Fast- und Bettag, 1664 Der Lindheimer Hexenturm Eingabe der Witwe Esch zu Lindheim an das Reichkammergericht Wetzlar Schloss und Hexenturm in Bingenheim Liste der Brände von 1652-1660 in Bingenheim Eingabe des Juden Seligmann an das Reichskammergericht Formular, das den Wortlaut eines Urteils vorgab Landgraf Wilhelm-Christoph von Hessen-Bingenheim

Klicken, um die Vergrößerung anzuzeigen Klicken, um die Vergrößerung anzuzeigen

Eingabe der Witwe Esch zu Lindheim an das Reichskammergericht in Wetzlar (StA Darmstadt F 23 A Nr. 630/6).