Tafel 21: Hexenjäger - "ärger als die Dürcken"
Schließich machte die Witwe Esch aus Lindheim eine Eingabe an das Reichskammergericht in Wetzlar.
Ihre Beschwerde richtete sich gegen das Verfahren der wider rechtens geführte Hexen Processe,
nicht gegen den Hexenglauben an sich. Sie klagte, dass sub specie executionis der Unkosten
[Geiß] ärger als die Dürcken gegen vieler unschuldig Hingerichteter Verlassenschaften
gehauset habe.
Geiß wurde zwar 1664 abgesetzt, doch auch der Reichskammergerichtsprozess führte nicht zu seiner
Verurteilung. Er lebte im wenig entfernten Selters unbehelligt weiter.
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