Tafel 24: Freistatt und Polizeistaat
Ordnungen und Mandate wie das Ausschreiben der Landgräfin Hedwig Sophie von Hessen-Kassel gegen
das Gott- und Herrenlose Zigeuner-Gesindlein vom 30. Sept. 1667 wurden seit dem ersten Auftauchen der
zunächst Tateren genannten fremden Landfahrer im 15. Jahrhundert sowohl vom Reich wie von den einzelnen
Territorien in periodischen Abständen erlassen. Neben Müssiggang, Stelen, Rauben und allerheit Bosheit
wurden ihnen Ausspähung und Verrähterei im Auftrag der Türken, aber auch Zauberey und Wahrsagerey
zur Last gelegt.
Die Kasseler Anordnung beschränkte sich auf die Landesverweisung; nur wenn sie
trotz Abweiß- und Verwarnung wiederkamen, sollte der Besitz beschlagnahmt werden.
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