Tafel 24: Freistatt und Polizeistaat
Anlass des Antrags der Fürstabtei Fulda an den Oberrheinischen Kreistag in Frankfurt im März 1722 auf Erlaß einer neuen
rigorosen Crayß- Verordnung gegen Zigeuner, starckes herrnloses Gesind und Bettlern war die in den Notjahren
des Spanischen Erbfolgekriegs allgemein verstärkte Kriminalität. In Fulda hatte man laut Bericht mit der bisher
angewandten, drakonischen Praxis, dass gefasste Zigeuner ausgepeitschet und gebrandmarcket, und wann diese
im Crayß hinwiederum sich ertapen liesen, aufgehenckt werden, erreicht, dass das Fuldaer Land gemeidet wurde.
Eine geschärfte Poenal-Sanction des Kreises erging am 20. Mai 1722.
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