Tafel 24: Freistatt und Polizeistaat
In einem Schreiben vom 20. Mai 1725 an den Erbmarschall Riedesel zu Eisenbach forderte Landgraf Ernst Ludwig
von Hessen-Darmstadt die Einberufung eines Landtags, der eine Sondersteuer zur Einrichtung eines
Zuchthauses beschließen sollte, da die Straßräuberei der Zigeuner als andern gottloßen Gesindts [...]
dergestalt uberhand nimbt, daß keine Straffen, auch keine Folter ausreiche und alle Gefängenusse [...]
mit Delinquenten angefüllet sind.
Obwohl die Zuchthaussteuer bewilligt wurde,
kam der zuerst für Gießen, dann in der Festung Rüsselsheim geplante Ausbau zunächst nicht zustande.
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