Tafel 28: "Erbgesundheit" und "Euthanasie"
Am 14. Juli 1933 wurde im "Reichsgesetzblatt" das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
veröffentlicht, das am 1. Januar 1934 in Kraft trat.
Die Forderung nach einem Gesetz zur Zwangs-sterilisation von Epileptikern, Blödsinnigen,
Blind- und Taubstummgeborenen war schon 1924 von Medizinalrat G. Boeters in Zwickau erhoben worden.
Grundlage des NS-Gesetzes war ein Entwurf des Preußischen Landesgesundheitsrats vom Jahre 1932.
Während des Folgejahrzehnts wurden in Deutschland rund 400.000 Menschen zwangssterilisiert.
|