Tafel 28: "Erbgesundheit" und "Euthanasie"
Der Runderlass des Reichsinnenministeriums vom 14. Juni 1940 zur planwirtschaftlichen
Erfassung der Kranken in den Heil- und Pflegeanstalten, hier an die Landesheilanstalt
Merxhausen und die Mitteilung der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Hadamar
vom 25. März 1941 über den angeblichen Tod eines Patienten an Hirnhautentzündung sind
Dokumente zur Vorbereitung und Durchführung der sogen. Euthanasie-Aktion der NS-Regierung, die sich auf
die von dem angesehenen Juristen Prof. Karl Binding schon 1920 erhobene Forderung nach Freigabe der
Vernichtung lebensunwerten Lebens berufen konnte.
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