Tafel 19: Mitleidlose Gesellschaft - "Rechtliche Bedenken"
In dem zum Amt Herborn gehörenden Dorf Bicken gerieten 1630 Fritz Steubing und seine Frau ins Visier der Hexensucher.
Die Anklageschrift gegen Gertraud Steubing enthält neben den standardisierten Zaubervorwürfen hauptsächlich
neidvolle Vorwürfe gegenüber dem reichen, vor 20 Jahren neu hinzugezogenen Steubing und seiner Frau.
So heißt Punkt 85, es sei: Wahr, dass sie auch mit aller ihrer Nachbahrn Verwunderung undt Befremptung
groß Reichtuhmb erworben haben. - 86. Wahr, dass Fritz sich dessen auch gerühmet und gesagt, Er hette ein
gülten Weib [...] da die ein Heller uff ein Dach würffe, dass dan ein Goldgülten herunder fielle. Welche
Vorgänge diesem Hass zugrunde liegen, kann man aus Nr. 87 schließen, wo die Rede von Fritz Ohnersättigkeit
ist und den schädlichen Listen, deren er sich in den Augen seiner Nachbarn - und auch gegen sie ..... - bedient.
Trotz verzweifelter Bemühungen ihres Mannes wurde Getraud - obwohl nicht die erforderlichen Indizien
vorlagen - durch Folter zu einem Geständnis gebracht und schließlich hingerichtet. Entscheidend für die
Überzeugung von der Schuld Gertrauds war auch, daß schon ihre Mutter und Großmutter - diese
vor fünfzig Jahren! - im Verdacht der Zauberei gestanden hatten.
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