"... möchten verbrennet werden"
Ausgrenzung und Gewalt gegen Ketzer, Juden, Hexen
... auch in der hessischen Geschichte
 
Hexenverfolgung: Tödliche Ausgrenzung mit System
 
Tafel 19: Mitleidlose Gesellschaft - "Rechtliche Bedenken"

Am 18. Dezember 1630 baten die verordneten Cläger, zehn Bürger zu Herborn, Graf Ludwig Heinrich, einen Anfang zu machen, das Reich des Satans zu zerstören.

Neu ist, dass sie offen erklären, ihr Verdacht gelte nicht allein den Armen und Verachteten, sondern auch solchen Leuhten [...], welche in dieser Welt reich und ansehnlich sind. Außerdem bitten sie, einen Mann, so in den Rechten erfahren, nach Herborn zu geben, welchem von der Stadt und der Zauberinnen Gut soll gelohnet werden. Der Einsatz solcher juristisch ausgebildeten Hexenkommissare, die von der Stadt und aus dem Vermögen der Verurteilten besoldet wurden, intensivierte stets die Verfolgungen.

 

Bittschrift Herborner Bürger vom 18. Dezember 1630 Herborn, Mitte des 17. Jahrhunderts Anklageschrift gegen Gertraud Steubing, 1630 Bittschrift des Lehrers Philipp Mohr aus Herborn an den Grafen Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg, 1630 Auszug aus der Verteidigungsschrift des Herborner Schultheißen Fritz Karpf Titelseiten zweier Ausgaben der 1631 erschienenen "Cautio Criminalis" Friedrich Spee (1591-1635)

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Bittschrift der verordneten Cläger von Herborn vom 18. Dezember 1630
(HStA Wiesbaden, 369/5, fol. 26).