Tafel 19: Mitleidlose Gesellschaft - "Rechtliche Bedenken"
Am 18. Dezember 1630 baten die verordneten Cläger, zehn Bürger zu Herborn, Graf Ludwig Heinrich, einen Anfang
zu machen, das Reich des Satans zu zerstören.
Neu ist, dass sie offen erklären, ihr Verdacht gelte nicht
allein den Armen und Verachteten, sondern auch solchen Leuhten [...], welche in dieser Welt reich und
ansehnlich sind. Außerdem bitten sie, einen Mann, so in den Rechten erfahren, nach Herborn zu geben,
welchem von der Stadt und der Zauberinnen Gut soll gelohnet werden. Der Einsatz solcher juristisch
ausgebildeten Hexenkommissare, die von der Stadt und aus dem Vermögen der Verurteilten besoldet wurden,
intensivierte stets die Verfolgungen.
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